Sie sind hier: kapitalmarktrecht.de » Fälle » Privatbank Reithinger

08. Februar 2012

DAV
Mitglied im Anwaltverein

Arbeitsgemeinschafts Bank- und Kapitalmarktrecht
AG Bank- und Kapitalmarktrecht

Privatbank Reithinger: Anleger haben weiterhin gute Chancen

10.03.2010 – Anleger, die ihre Beteiligungen an Immobilienfonds der DBVI AG mit Darlehen der Privatbank Reithinger finanzierten, haben weiterhin gute Chancen, ihre Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen. Den betroffenen Investoren stehen regelmäßig Schadensersatzansprüche gegen die Bank und die als Treuhänderin eingesetzten Procurator Treuhand GmbH zu.

Hintergrund

Der Fokus richtete sich erstmals im Jahr 2006 auf die Privatbank Reithinger, nachdem nach Verhängung eines Veräußerungs- und Zahlungsverbots durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet wurde. Anleger, die sich an der 1. und 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG beteiligten und ihre Einlage über die Privatbank Reithinger finan-zierten, durften damals auf Grund von Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Oberlandesgerichts Hamm davon ausgehen, dass ihre Darlehensverträge in Folge eines Verstoßes der Procurator Treuhand GmbH gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam sind. Als Konsequenz hätten die Anleger ihre Darlehen nicht zurückzahlen müssen. Bei vielen Anlegern schwand im vergangenen Jahr die Hoffnung, als der Bundesgerichtshof gleich in zwei Entscheidungen feststellte, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz in den vorliegen-den Fällen nicht gegeben ist.

Schadensersatzansprüche gegen die Bank und den Treuhänder

Betroffene Anleger können trotz dieser unerfreulichen Entwicklung der Rechtsprechung optimistisch sein. Auch wenn der Darlehensvertrag wirksam ist, steht Anlegern regelmäßig ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank und den Treuhänder zu. Die Privatbank Reithinger und die Procurator Treuhand GmbH hätten die Anleger darüber aufklären müssen, dass es Verstrickungen zwischen den Fondsgesellschaften, der DBVI AG und der Bank gab, welche die Gefahr einer Interessenkollision zum Nachteil der Anleger begründen. Hierzu hat bereits das Oberlandesgericht München in zwei Entscheidungen (Urteil vom 24.02.2009, 5 O 4336/08 und Urteil vom 10.11.2009, 5 O 4784/08) Stellung bezogen, als es Klagen gegen den Hintermann, Herrn Klaus Thannhuber, stattgab.

Keine Verjährung zum 31.12.2009

Auf Grund der Urteile des Oberlandesgerichts München bestehen gute Chancen, dass Anleger ihre Darlehen nicht zurückzahlen müssen und erfolgreich die Privatbank Reithinger und die Procurator Treuhand GmbH auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Betroffene sollten deshalb ihren Fall von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Kreditnehmer der Privatbank Reithinger: Gläubiger oder Schuldner?

02.02.2007 - Bei den Kreditnehmern der Privatbank Reithinger scheint es sich überwiegend um Gläubiger des Bankhauses zu handeln. Viele Darlehensnehmer sind infolgedessen nicht nur berechtigt, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern; sie können darüber hinaus sämtliche bisher geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen als Insolvenzgläubiger erstattet verlangen.

Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen bestätigte in seinem Bericht an die Gläubigerversammlung am 01.02.2007 die Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. Ob überhaupt eine nennenswerte Quote an die Gläubiger verteilt werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die Kreditnehmer der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der C&H Credit- und Handelsbank AG, als Gläubiger oder Schuldner dem Bankhaus gegenüber stehen.

In Zahlen bedeutet dies Folgendes: Die Bank hat bisher Darlehensforderungen in Höhe von € 98 Mio. verteilt auf ca. 6.000 Darlehensnehmer in ihrer Bilanz ausgewiesen. Sollten sämtliche Kreditkunden erfolgreich Einwendungen gegen diese Forderungen erheben, so könnte die Bank ihre Forderungen nicht nur nicht realisieren; sie wäre darüber hinaus verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von rund € 100 Mio. an die Kreditnehmer zurückzuzahlen.

Darlehensnehmer, die ein Darlehen zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG in Anspruch genommen haben, können sich regelmäßig auf die Unwirksamkeit ihrer Kreditverträge berufen, wenn diese durch die Procurator Treuhand GmbH zustande gekommen sind. Dies bestätigte das OLG Frankfurt a.M. für eine Beteiligung an der Deutschlandfonds KG mit Urteil vom 22.12.2004.

Der Rechtsstreit ist zurzeit vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Der Insolvenzverwalter hat bereits mitgeteilt, dass er bis zu einer endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung durchaus vergleichsbereit sei. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen wird. Gleichwohl ist es ratsam, jetzt schon aktiv zu werden, um eine schnelle Rückabwicklung der Darlehensverhältnisse zu erreichen. Betroffene Anleger sollten sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der über langjährige Erfahrung bei Bankpleiten verfügt.“