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MS "List" GmbH & Co. KG: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet
19.09.2011 – Für Anleger von Schiffsfonds gibt es derzeit fast täglich schlechte Nachrichten. Nun hat es auch die MS „List“ GmbH & Co. KG getroffen: Am 08.09.2011 ordnete das AG Tostedt das vorläufige Insolvenzverfahren an. Für die betroffenen Anleger dürfte dies den Verlust ihrer Einlagen bedeuten.
MS „List“ GmbH & Co. KG
Die Beteiligungen an dem Fonds MS „List“ GmbH & Co. KG wurden 2006 von der Castor Kapital GmbH & Co. KG emittiert. Das Fondsvolumen von knapp € 10 Mio. wurde zu rund 60 % über einen Kredit der NORD/LB finanziert. Der Fonds übernahm das Schiff MS „List“ aus einem anderen Fonds der Castor Kapital, wo es unter dem Namen MS „Marcape“ lief.
Sanierungsversuch im Jahr 2009
Bereits im Jahr 2009 wurde der Fonds durch weitere Einzahlungen der Anleger gestützt, um eine Insolvenz und damit den Verlust der Einlagen abzuwenden. Dass eine Sanierung durch Zufuhr frischen Geldes aber noch lange nicht die Lösung der Probleme darstellt, dürfte spätestens jetzt jedem Schiffsfondsanleger klar geworden sein. Ein Sanierungskonzept kann den Fonds nur dann stützen, wenn auch die finanzierende Bank an Bord bleibt.
NORD/LB von Bord gegangen
Aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage und den damit verbundenen Charterausfällen konnte die Fondsgesellschaft die fälligen Zahlungen an die NORD/LB nicht mehr erbringen. Einem erneuten Sanierungskonzept hat die Bank nach Mitteilung der Financial Times Deutschland eine Absage erteilt und mittlerweile den gesamten Restkredit in Höhe von € 4,6 Mio. fällig gestellt. Es droht die Zwangsversteigerung und mit ihr der Totalverlust der Anlegergelder.
Insolvenz unausweichlich
Aufgrund des Rückzugs der NORD/LB war die Insolvenz der Fondsgesellschaft unausweichlich. Für die Anleger dürfte der Totalverlust der Einlagen feststehen. Laut Financial Times Deutschland liegt der Wert des Schiffes unter den offenen Kreditverbindlichkeiten gegenüber der NORD/LB, so dass die Anleger aus dem Verwertungserlös des Schiffs keine Rückzahlungen erwarten können.
Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Die betroffenen Anleger sind aber nicht rechtlos gestellt. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich rät den Fondsbeteiligten dringend zu einer Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. die Beratungsunternehmen, welche die Fondsbeteiligungen an der MS „List“ vermittelt haben. War die Beratung fehlerhaft, so besteht unter Umständen die Möglichkeit der Rückabwicklung der Kapitalanlage.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier
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