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08. Februar 2012

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MONTRANUS-Medienfonds: Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich klagt mit Erfolg!

06.10.2011 - Mit Urteil vom 12.08.2011 sprach das Landgericht Hannover einem MONTRANUS-Anleger, der von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich vertreten wurde, Schadensersatz in Form von Rückabwicklung zu. Da alle MONTRANUS-Medienfonds in wirtschaftlicher Hinsicht besonders riskant konstruiert sind, sollten geschädigte Anleger zur Vermeidung der Verjährung noch im Jahr 2011 Klage einreichen.

Klagen der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich haben Erfolg

Zum wiederholten Mal konnte die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich in diesem Jahr für einen geschädigten Medienfondsanleger Schadensersatz erstreiten: Dieses Mal traf es die NORD/LB, die vom Landgericht Hannover dazu verurteilt wurde, einen MONTRANUS-Medienfondsanleger zu entschädigen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Unsere Kanzlei konnte bereits in vielen Gerichtsprozessen für Medienfondsanleger positive Urteile erstreiten. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist besonders wichtig, weil der klagende Anleger Beteiligter der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 143), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 158) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 166) war.“ Streitgegenstand des erfolgreichen Gerichtsprozesses war ferner eine Filmfondsbeteiligung an der Magical Productions GmbH & Co. KG.

MONTRANUS-Medienfonds

Die MONTRANUS-Medienfonds nehmen unter den Medienfonds eine gewisse Sonderstellung ein: Im Gegensatz zu den leasingähnlichen Medienfonds, die eine wirtschaftliche Absicherung beinhalten, sind sie unternehmerisch konstruiert. Da sich bei ihnen bereits erhebliche wirtschaftliche Risiken verwirklicht haben, sollten betroffene Anleger rechtzeitig vor der Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche aktiv werden.

Keine steuerrechtliche Klärung

Nach Auffassung der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich sind die letzten HANNOVER LEASING Rundschreiben alles andere als überzeugend. Rechtsfrieden in der steuerlichen Behandlung von Medienfonds ist nämlich noch immer nicht in Sicht. Die Entscheidung des Finanzgerichts München vom 08.04.2011 (Az. 1 K 3669/09) hat daran nichts geändert. Wegen der weiterhin ungeklärten Rechtsfragen müssen Medienfondsbeteiligte weiterhin für ihre Rechte streiten, denn für die steuerliche Beurteilung wesentliche Punkte konnten durch den eingeschränkten Prozessgegenstand nicht entschieden werden. Mehr Klarheit werden wohl erst weitere Entscheidungen in anders gelagerten Fällen bringen.

Keine Präzedenzwirkung

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Der Entscheidung des FG München kommt insoweit keine über den Einzelfall hinausreichende Präzedenzwirkung zu. Betroffene MONTRANUS-Fondsbeteiligte sollten sich durch irreführende HANNOVER LEASING Rundschreiben nicht in falscher Sicherheit wiegen“.

Erfreuliche Kick-Back-Rechtsprechung

Besonders erfreulich ist, dass die anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent von der Rechtsprechung in den Instanzen umgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät daher allen MONTRANUS-Anlegern, mit der Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen eine Vermögensverbesserung anzustreben und notfalls auch vor Gericht für seine Rechte zu streiten: „Wer als MONTRANUS-Beteiligter einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen hat, sollte nicht klein beigeben, sondern Klage vor Gericht erheben“.

Verjährung am 31.12.2011

Betroffene müssen sich aber beeilen und rechtzeitig einen Anlegeranwalt einschalten. Denn u.U. droht am Ende dieses Jahres 2011 die Verjährung der Schadensersatzansprüche.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier

Hannover Leasing Medienfonds: Um zivilrechtliche Ansprüche muss sich jeder Anleger selber kümmern

17.02.2010 Wegen der aktuellen steuerlichen Probleme lud Hannover Leasing kürzlich mehrere tausend Medienfondsanleger zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei wurden zwar viele steuerrechtliche Themen angesprochen; wer als Gesellschafter aber Antworten auf zivilrechtliche Fragestellungen erwartete, wurde enttäuscht.

Änderung der Grundlagenbescheide

Im Januar 2010 fanden bundesweit insgesamt sechs Informationsveranstaltungen zu den Steuerproblemen der Hannover Leasing-Medienfonds statt. Die Teilnehmer erfuhren, dass die Grundlagenbescheide für einen Teil der Fonds, wie den Lord II, bereits geändert wurden. Bei anderen Gesellschaften, wie beispielsweise den MONTRANUS-Fonds, sei innerhalb der nächsten sechs Monate hiermit zu rechnen. Die Geschäftsführung erklärte hierzu, dass man gegen diese Änderungen vorgehen werde und die von ihr engagierten Steueranwälte bescheinigten den Fondsgesellschaften beste Erfolgsaussichten in den finanzgerichtlichen Verfahren.

Parallelen zu VIP Medienfonds

Ähnlich gute Erfolgsaussichten haben Steueranwälte auch für den VIP Medienfonds 4 prognostiziert. Dort konnten seit der Änderung des Grundlagenbescheides Ende 2006 aber noch keine nachhaltigen Erfolge erzielt werden. Demgegenüber haben in der Zwischenzeit viele hundert enttäuschte Anleger Schadensersatzansprüche gegen diejenigen Banken, die diesen Fonds verkauft haben, erfolgreich geltend gemacht.

Um zivilrechtliche Ansprüche muss sich jeder Anleger selbst kümmern

So intensiv sich die Verwaltung der Fonds um die steuerrechtlichen Belange kümmern will, so wenig will sie den Anlegern in zivilrechtlicher Hinsicht helfen. Die konkrete Aufforderung, Verjährungsverzichte mit ihren Vertragspartnern bis zur abschließenden Klärung der steuerlichen Angelegenheit auszuhandeln, lehnte Hannover Leasing ab. Im Klartext heißt das: Wer nur darauf wartet, dass die Prozesse vor den Finanzgerichten erfolgreich ausgehen, riskiert die Verjährung seiner zivilrechtlichen Ansprüche. Nach Angaben der Hannover Leasing-Experten können die finanzgerichtlichen Verfahren bis zu sieben Jahre dauern. Die betroffenen Anleger müssen sich also selbst um die Frage kümmern, ob ihnen zivilrechtliche Ansprüche zustehen, mit deren Hilfe wirtschaftliche Nachteile kompensiert werden können.

Montranus Medienfonds: Steuernachzahlungen werden konkret

04.09.2009 - Medienfondsanleger der Hannover Leasing GmbH & Co. KG müssen damit rechnen, in Kürze von den Finanzämtern zur Kasse gebeten zu werden. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung rücken in den Vordergrund.

Steuersparmodell adieu

Einst machten Medienfonds als lohnendes Steuersparmodell bundesweit Furore. Jetzt geraten sie mit Negativschlagzeilen in die Presse. Anleger müssen seitens der Finanzämter mit empfindlichen Steuernachzahlungen nebst Zinsen rechnen.
Für die Investoren der Medienfonds Montranus, Montranus II und Montranus III, hat die Befürchtung von Steuernachzahlungen bereits konkrete Gestalt angenommen. Am 13.08.2009 teilte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit, dass sich die steuerlichen Anfangsverluste um ca. 52 % verringern werden. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter die Anleger in Kürze mit geänderten Steuerbescheiden konfrontieren werden. Die steuerliche Entwicklung macht den Betroffenen deutlich, dass ihre Beteiligung mit einem erheblichen finanziellen Schaden enden kann.
Die nachträglich aberkannten Steuervorteile sind jedoch nur ein Teil des Problems. Daneben ist zu befürchten, dass sich das Investment entgegen den Anpreisungen der Berater auch anderweitig ungünstig entwickelt.

Fehlerhafte Beratungen

Die Beratungen zu den Medienfonds erfolgten meistens fehlerhaft. Der Kanzlei berichten Anleger, dass sie entgegen ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft beraten wurden.
Fast immer wurden auch Rückvergütungen (Kick- Back- Zahlungen) verschwiegen, welche der Anlageberater oder die beratende Bank im Zusammenhang mit der Anlageempfehlung seitens der Fondsgesellschaft erhalten hat. Die Folgen dieser Pflichtverletzungen sind Schadensersatzansprüche.

Positive Rechtsentwicklung bei Medienfonds

In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Urteile, in denen es gelang, für geschädigte Medienfondsanleger in ähnlich gelagerten Fällen ihre Fondsbeteiligung vollständig rückabzuwickeln. Darüber hinaus bekamen die Anleger den Schaden erstattet, der durch die Steuernachzahlungen entstand. Mögliche Ansprüche richten sich gegen die finanzierende Bank, die beratende Bank und sonstige Anlageberater, welche den Medienfonds empfahlen.

Was ist zu tun?

Viele beunruhigte Medienfondsanleger fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Insbesondere zum Jahresende ist Vorsicht hinsichtlich etwaiger Verjährungsfristen geboten. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.