Sie sind hier: kapitalmarktrecht.de » Fälle » Medico Fonds
Urteile zu Gunsten der Medico-Anleger
17.06.2011 – Medico-Geschädigte können hoffen. In vielen Fällen kam es zu keiner anleger- und objektgerechten Beratung. Gerichte verurteilen die Vertriebsgesellschaft auf Schadensersatz.
Verunsicherung bei den Anlegern
In der letzten Zeit geht es heiß her. Ein regelrechtes Tauziehen macht den Anlegern der Medico-Reihe schwer zu schaffen. Einerseits sollen sie sich an Sanierungskonzepten beteiligen oder persönlich in die Haftung genommen werden andererseits wünschen sich die Anleger nichts sehnlicher, als mit ihrer Medico-Beteiligung nichts mehr zu tun haben zu müssen, scheuen aber einen entsprechenden Schritt, da sie „schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen wollen“. Dennoch kann es sich lohnen, für sein Recht zu kämpfen.
Anleger bekommt Schadensersatz zugesprochen
Erst jüngst sah es wieder ein Gericht für erwiesen an, dass ein Medico-Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten wurde und verurteilte die Vertriebsgesellschaft auf Schadensersatz. Insbesondere soll der Anleger nicht ausreichend über die mangelnde Fungibilität seiner Fonds-Beteiligung aufgeklärt worden sein. Hiermit ist das spezifische Risiko gemeint, die Fonds-Beteiligung vor Auflösung des Medico-Fonds nur sehr schwer veräußern zu können. Gerade aber die Handelbarkeit einer Kommanditbeteiligung ist für den Anlageinteressenten von erheblicher Bedeutung. Die Möglichkeit, auf langfristig festgelegtes Geld zugreifen zu können, ist regelmäßig ein typisches Merkmal für die Investitionsentscheidung, weshalb über die nur erschwerte Veräußerungsmöglichkeit von Kommanditbeteiligungen ungefragt aufzuklären ist. Dies soll selbst dann gelten, wenn eine Beteiligung nur aus steuerlichen Gründen gezeichnet wurde.
Absolute Verjährung droht
Anleger haben eine Chance, ihre Fonds-Beteiligungen zu beenden und ihre verloren gegangenen Investitionen ersetzt zu bekommen. Allerdings droht insbesondere für Ansprüche, welche aus sogenannten Altverträgen resultieren, mit Ablauf des Kalenderjahres 2011 die absolute Verjährung. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich rät daher betroffenen Medico-Anlegern an, nicht länger abzuwarten.
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Rötlich und Rechtsanwalt Schönfleisch
Medico Immobilien Fonds Nr. 30, 31, 32, 33, 34, 35, 37, ein Schrecken ohne Ende?
25.05.2011 – Zwischen 1984 und 2005 wurden zahlreiche Medico Immobilien Fonds aufgelegt. Viele Anleger erhofften sich aufgrund der Verkaufsargumente eine Art Altersvorsorge. Statt Renditen machen nun Hiobsbotschaften die Runde. Anleger sollten nicht tatenlos zusehen.
Die Gebau-Gruppe legt auf
Unter der Bezeichnung Medico Immobilien Fonds sind in den Jahren 1984 bis 2005 von der Gebau-Gruppe aus Düsseldorf zahlreiche geschlossene Immobilienfonds aufgelegt worden. Alle Immobilienfonds sind als Kommanditgesellschaften organisiert. Vermittelt wurden die Kapitalanlageprodukte meistens durch die Apotheker- und Ärztebank sowie Bonnfinanz AG. Über die Jahre haben sich mehrere Tausend Anleger an diesen Fonds beteiligt. Teils als sogenannte Direktkommanditisten, teils als Treugeber über einen Treuhänder. Das Zeichnungskapital beziffert sich auf ca. € 400.000.000,00.
Steuervorteile, Inflationsschutz, Renditen … ! Risiken?
Dies dürften die gängigsten Verkaufsargumente der Vertriebsgesellschaften, Bonnfinanz AG und Apotheker- und Ärztebank, gewesen sein. Gewonnene Anleger erhofften sich im Folgenden eine langjährige, sichere und renditenträchtige Investition. Was die allermeisten Anleger aber nicht wussten, und was ihnen im Rahmen der Beratungsgespräche auch nicht mitgeteilt wurde, sind die gesellschaftrechtlichen Risiken einer solchen Fondsbeteiligung. Im Mittelpunkt steht hierbei das Risiko, aufgrund unberechtigter Ausschüttungen Rückzahlungen an den Fonds leisten zu müssen oder aber von Gläubigern des Fonds in die persönliche Haftung genommen zu werden. Diese Risiken können sogar bei einer Kündigung, also bei Ausscheiden des Anlegers aus dem Fonds, weiterbestehen. Man spricht insoweit von einer Nachhaftung.
Die Wirtschaftliche Entwicklung vieler Fonds
Viele der Fonds befinden sich in den neuen Bundesländern. Insbesondere Berlin, Dresden und Leipzig wurden als Drehscheibe und Motor der Entwicklung im Osten genannt. Die Entwicklungen blieben aber größtenteils aus. Entsprechend wurden auch nicht die prospektierten Mieten eingenommen, welche ohnehin schon viel zu hoch angesetzt worden sein dürften. Zu schaffen machten den Fondsvermögen auch die hohen weichen Kosten. Auch entschloss sich das Fondsmanagement dazu, vorzugsweise Ausschüttungen vorzunehmen, als die fremdfinanzierenden Banken oder die hohen Verlustvorträge zu bedienen. All diese Umstände mündeten bei vielen Fonds in einer wirtschaftlichen Schieflage. Hiervon betroffen ist insbesondere die 30er-Reihe, in jüngster Zeit v.a. der Medico Immobilien Fonds Nr. 32. Statt satter Renditen heißt es nun nach 15 Jahren Totalverlust, persönliche Haftung, Sanierungskonzept….
Persönliche Haftung oder Kapitalerhöhung
Insbesondere die Anleger des Medico Immobilien Fonds Nr. 32 bekommen in letzter Zeit die Pistole auf die Brust gesetzt. Der Anleger hat angeblich keine Wahl, außer zu bezahlen. Beteiligt er sich an der Kapitalerhöhung und kommt das Sanierungskonzept zustande, soll das Darlehen der finanzierenden Bank IKB abgelöst und die Hafteinlage des Anlegers auf einen symbolischen Wert von € 10,00 reduziert werden. Beteiligt er sich nicht freiwillig, so wird ihm durch die MZS Rechtsanwälte das Mahnverfahren angedroht, dies soll zumindest für die sog. Großzeichner gelten. Zurückgefordert werden damit die Ausschüttungen in Höhe von ca. 42% der nominalen Einlage.
Anleger sollten nicht abwarten
Es ist bereits nicht 100%ig sicher, dass die Ausschüttungen in der Höhe, wie vom Fondsmanagement behauptet, tatsächlich geflossen sind. Geprüft werden sollte in jedem Fall unverzüglich, welche Zahlungen die Anleger tatsächlich erhalten haben. Denn sollte bereits ein Mahnverfahren eingeleitet worden sein, so werden kurze Fristen in Gang gesetzt, welche bei Säumnis zu einem vollstreckbaren Titel führen können. Im Weiteren sollten Anleger Ihre Beteiligungen auf Schadensersatzansprüche hin überprüfen lassen. Anleger wurden in den meisten Fällen nicht über die Risiken einer solchen Fondsbeteiligung aufgeklärt. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich rät betroffenen Anlegern auch insoweit an, rasch zu handeln, da die Gefahr der Verjährung dieser Ansprüche droht.
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Rötlich und Rechtsanwalt Schönfleisch
Geplante Kapitalerhöhung des Medico Fonds 37 wegen angeblich drohender Insolvenz
29.09.2010: Der Medico Fonds 37 ist ein riskantes Investitionsobjekt, das sich offensichtlich in wirtschaftlicher Schieflage befindet. Nun soll eine Kapitalerhöhung von € 6 Mio. seine Lage verbessern.
Keine gesicherte Liquidität des Medico Fonds 37
Die Anleger und Kommanditisten der Medico Immobilien Fonds 37 KG (Medico Fonds 37) erhielten am 07.06.2010 unerfreuliche Post. Die Gebau Fonds GmbH (Gebau) erklärte ihrem Schreiben, dass der Fonds keine gesicherte Liquidität besäße und überschuldet sei.
Droht dem Medico Fonds die Insolvenz?
Die Vermietungsquote betrage nur rund 83 % der vorhandenen Fläche. Die laufenden Aufwendungen könnten mit dieser Quote nicht gedeckt werden. Der Fonds sei daher in seinem Bestand gefährdet, so dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Medico Fonds 37 zu befürchten sei. Um dies zu verhindern, müssten die Anleger einer Kapitalerhöhung von
€ 6 Mio. zustimmen.
Wie soll dieses Schreckensszenario verhindert werden?
Die Gläubigerbank Westdeutsche ImmobilienBank AG (WIB) sei bereit, auf einen Schuldenanteil von € 2 Mio. zu verzichten. Als Voraussetzung für dieses Entgegenkommen solle an sie eine Sondertilgung von € 5 Mio. geleistet werden.
Düsterer Zwischenstand: weniger als € 3 Mio. gezeichnet
Bislang haben die Anleger des Medico Fonds 37 nur ca. € 2,84 Mio. der Kapitalerhöhung gezeichnet. Nun wurde eine Frist bis zum 30. September 2010 gesetzt. Nach Ablauf dieses Datums wird die WIB das Fondsobjekt des Medico Fonds 37 unter Zwangsverwaltung stellen.
Die Zwickmühle: investieren oder retten, was zu retten ist?
Die Anleger sind daher in einer Zwickmühle. Entweder trauen sie dem proklamierten Versprechen der WIB und zeichnen eine Kapitalerhöhung oder gehen das Risiko ein, dass das Fondsobjekt von der WIB verwaltet wird. Der Ausgang beider Szenarien ist für die Anleger des Medico Fonds 37 unsicher.
Risiko des Totalverlusts?
Die Anleger beteiligten sich am Medico Fonds 37 als sog. Treugeber- oder als Direktkommanditisten. Jeder Kommanditist haftet unmittelbar mit seiner Einlage. Der Totalverlust ist daher möglich.
Schadensersatz wegen Falschberatung
Über Risiken, die mit einer Beteiligung am Medico Fonds 37 verbunden sind, wurde regelmäßig nicht aufgeklärt. Aus dieser Pflichtverletzung können sich Schadensersatzansprüche ergeben. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich rät jedem Anleger, seine Unterlagen fachmännisch prüfen zu lassen.
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Rötlich und Rechtsanwalt Schönfleisch
Aktuelle Urteile
Anlegerprozesse: Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen! mehr
Lehman Brothers: Sparkasse nimmt Revision zurück, Anleger bekommen Geld mehr
BGH: Stärkung der Anlegerrechte im Rahmen der Kick-Back-Rechtsprechung mehr
BGH: Treuepflichten für Gesellschafter eines sanierungsbedürftigen Immobilienfonds mehr
BGH: Nochmalige Verschärfung der Haftung von Anlageberatern mehr
BGH: Beweislast der Bank bei Nichtaufklärung über Rückvergütungen mehr

