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19. Mai 2012

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MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG

03.02.2011 – Beim KGAL Medienfonds 139 (MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG) spitzt sich die Situation weiter zu. Am 10.12.2010 beantragte die RHI Entertainment Inc. (RHI) Gläubigerschutz.

Einspruch gegen Grundlagenbescheide

In den letzten Tagen erhielten die Anleger der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG neue Nachrichten. Nachdem im Dezember 2010 die Steuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2005 geändert worden waren, wurde den Geselleschaftern jetzt mitgeteilt, dass man gegen die Grundlagenbescheide Einspruch eingelegt habe.

Gläubigerschutzantrag der RHI Entertainment Inc. (RHI)

Bedauerlicherweise mussten die Kapitalanleger aber auch darüber informiert werden, dass die RHI Entertainment Inc. (RHI) am 10.12.2010 Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzrechts beantragt habe. Zur Beruhigung merkte man in diesem Zusammenhang lapidar an, dass die Fondsgesellschaft nach wie vor bemüht sei, einen Kompromissvorschlag auszuhandeln.

Geschäftsjahr 2009

Die Anleger der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG sind jetzt aufgefordert, über das Geschäftsjahr 2009 abzustimmen. Der Medienfondsexperte Dr. Steinhübel empfiehlt, im Falle von Fragen Rücksprache mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu nehmen.