Sie sind hier: kapitalmarktrecht.de » Fälle » Marnavi Splendor: Insolventer KGAL-Schiffsfonds frustriert Anleger

19. Mai 2012

DAV
Mitglied im Anwaltverein

Arbeitsgemeinschafts Bank- und Kapitalmarktrecht
AG Bank- und Kapitalmarktrecht

Marnavi Splendor: Insolventer KGAL-Schiffsfonds frustriert Anleger

05.09.2011 - Die Insolvenz der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG ist für viele Schiffsfondsanleger ein weiterer negativer Höhepunkt. Den Fondsschiffen droht jetzt die Zwangsversteigerung in den Niederlanden.

Marnavi Splendor GmbH & Co. KG

Beteiligungen an der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG waren bereits ab € 15.000,00 möglich. Nach Angaben des Fondsprospekts sollte der Fonds bis 2020 laufen. Mehr als 330 Anleger mit rund € 11 Mio. beteiligten sich letztlich an dem riskanten Schiffsfonds.

Schiffsbanken verlieren Geduld

Ausschlaggebend war letztendlich, dass die Schiffsbanken ihre Geduld verloren haben. Da die Commerzbank AG und die KfW im Hinblick auf fällige Kredittilgungen keine weiteren Stundungen zugestanden haben, war der Insolvenzantrag der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG nicht mehr abwendbar. Die Anleger erwarten noch im September 2011 die Zwangsversteigerung in den Niederlanden.

Enttäuschende Ergebnisse

Die Anleger der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG sind schon seit längerer Zeit mit schlechten Nachrichten befasst: Anstelle der prospektierten 48 % haben sie bislang nur 11,8 % ihrer Kapitaleinlagen zurückerhalten. Schon mehrmals sollten die Kapitalanleger den Fonds mit frischem Kapital sanieren. Entsprechende Sanierungskonzepte scheiterten aber kläglich.

Schiffsfonds in der Insolvenz

Im Falle insolventer Schiffsfonds stellen sich für die betroffenen Fondsbeteiligten aufgrund der komplexen Rechtslage zahlreiche Fragen. Viele Anleger fragen sich insbesondere, ob sie ihre Einlagen und Nachschüsse in Form von Schadensersatz zurück verlangen können. Betroffene sollten sich deshalb möglichst bald an einen Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte wenden, um die u.U. drohende Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche rechtzeitig zu verhindern.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier