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08. Februar 2012

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MACRON Medienfonds: Urteil gegen die beratende Bank

08.11.2010 - Das Landgericht Heilbronn (Az. 6 O 321/10 Bm) hat mit Urteil vom 28.10.2010 einen MACRON Medienfondsfall entschieden. Die beratende Bank wurde verurteilt, den Fondsbeitritt vollständig rückabzuwickeln und den Anleger von den steuerlichen Nachteilen freizustellen.

Unzureichende Prospektangaben

Das Urteil des Landgerichts ist ein wichtiger Erfolg für die Anleger des Medienfonds MACRON. Besonders erfreulich ist, dass das Gericht die Angaben im Verkaufsprospekt als unzureichend gewürdigt hat. Der Anleger wird durch den Prospekt nicht über die der Bank versprochenen Provisionen (Kick-Back-Zahlungen) in Kenntnis gesetzt.

Mangelnde Plausibilitätsprüfung

Daneben muss sich die zum Schadensersatz verurteilte Bank den Vorwurf gefallen lassen, das Anlagekonzept nicht auf seine Plausibilität hin überprüft zu haben. Im Prozess konnte mittels schriftlicher Urteile nachgewiesen werden, dass die Beraterbank von Anfang an das Risiko hätten erkennen können, dass das in Aussicht gestellte steuerliche Ergebnis nicht eintreten wird.

Anlegern drohen hohe Verluste

Aufgrund der Insolvenz des Bankhauses Lehman müssen die Investoren des Medienfonds MACRON damit rechnen, dass sie ihre Bareinlage vollständig verlieren werden. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.06.2010 die Klage der Fondsgesellschaft gegen den Einlagensicherungsfonds abgewiesen. Neben steuerlichen Nachteilen droht den Anlegern somit auch der Totalverlust ihrer Einlage.

MACRON Medienfonds: Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen

16.09.2009 - Investoren, die sich an dem Medienfonds MACRON Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG beteiligt haben, drohen aufgrund der Lehman-Pleite hohe Verluste. Hinzu kommt, dass Anlegern des Fonds Steuervorteile aberkannt werden, die sie anfänglich für ihre Beteiligung erhalten haben.

Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG

Die Lehman Brothers Bankhaus AG hat für die von der Fondsgesellschaft ausgewählten Filme die Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmers übernommen. Durch die Schuldübernahme sollten die laufenden Ausgaben und die Ausschüttungen an die Anleger finanziert werden. Auf diese Mittel kann der Fonds nicht mehr zugreifen, nachdem über das Vermögen des Bankhauses das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Geschäftsführung des Fonds kündigte deshalb bereits an, dass die Rückführung der Bareinlage „im Wesentlichen“ nicht mehr erfolgen kann. Nach der Prognose der Geschäftsleitung müssen die Investoren des Medienfonds MACRON mit einem Verlust nach Steuern von 43 % des Kommanditkapitals rechnen.

Rückabwicklung der Beteiligungen

Anleger haben nach dieser Sachlage ein erhebliches Interesse ihre Beteiligung rückabzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, können Investoren den Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch nehmen oder gegen die einen Teil der Einlage finanzierende DSL-Bank vorgehen. Eine fehlerhafte Anlageberatung lässt sich regelmäßig damit begründen, dass die Anleger nicht über Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) aufgeklärt wurden. Daneben müssen Banken sich vorwerfen lassen, dass sie das Anlagekonzept nicht in dem erforderlichen Maß auf Plausibilität überprüft haben.