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Medienfonds: Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich setzt Erfolgserie fort
25.07.2011: Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar.
Begleitumstände des Medienfondserwerbs
Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwarb er dann eine Medienfondsbeteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG in Höhe von € 70.000,00. Die Fondsbeteiligung erwies sich aber als Flop.
Erfolgreiche Anlegerklage
Mit Urteil vom 12.07.2011 hat die UniCredit Bank AG jetzt die Quittung für ihre Fehlberatung erhalten. Das Landgericht München sprach dem klagenden Anleger Schadensersatz zu, weil er von seiner Bank nicht anlegergerecht beraten worden war. Der Mandant der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat jetzt das Recht, seine Fondsbeteiligung über die verurteilte Bank rückabzuwickeln.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Einmal mehr hat sich hier der Grundsatz bestätigt, dass geschlossene Fondsbeteiligungen für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine unternehmerische Beteiligung ist nun einmal keine sichere Anlage. Kapitalanleger, die mit geschlossenen Fonds für das Alter vorsorgen wollten, sollten deshalb dringend ihr Portfolio auf Fehlentwicklungen hin untersuchen.“
Positive Entwicklung zugunsten von Medienfondsanlegern
Die Entscheidung des Landgerichts München reiht sich ein in die aktuell sehr positive Gesamtentwicklung bei Medienfonds. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat zuletzt für KALEDO-Anleger nicht nur mehrere gerichtliche Vergleiche geschlossen. Die Kanzlei erwirkte inzwischen auch positive außergerichtliche Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken.
Erfreuliche Kick-Back-Rechtsprechung
Besonders erfreulich ist, dass die anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent von der Rechtsprechung in den Instanzen umgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät daher vor allem Anlegern, die Medienfonds der LHI, KGAL oder Hannover Leasing erworben haben, sich nicht unnötig durch vermeintliche steuerliche Erfolgsmitteilungen irreführen zu lassen: „Wer einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen hat, sollte durch die Geltendmachung der Rückabwicklung immer eine Vermögensverbesserung anstreben.“
Verjährung droht zum Jahresende
Betroffene Fondsanleger solten sich aber beeilen und rechtzeitig einen Anlegeranwalt mit der Prüfung ihres Falles beauftragen. Am 31.12.2011 droht die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier
Kaledo Medienfonds: Gute Erfolgsaussichten für Rückabwicklung
19.08.2009 - Für Medienfondsanleger hat sich zuletzt die BGH-Rechtsprechung positiv entwickelt. Anleger der Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG haben deshalb gute Erfolgsaussichten, ihren Beitritt rückabzuwickeln und ihren Steuerschaden erstattet zu bekommen.
Aberkennung der Steuervorteile
Im April 2009 hat die Bayerische Finanzverwaltung entschieden, Anlegern ihre Steuervorteile abzuerkennen, die sie auf Grund ihrer Beteiligung an dem Medienfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG anfänglich erhalten haben. Das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt wird die Anleger in den kommenden Wochen auffordern, Steuern zzgl. der angelaufenen Verzugszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr nachzuzahlen. Die Forderung wird voraussichtlich ca. 50 % der Zeichnungssumme betragen.
Ungünstige wirtschaftliche Entwicklung
Zusätzlich zu dieser nicht vorgesehenen Belastung ist zu befürchten, dass sich das Investment in den Filmfonds auch wirtschaftlich in Schieflage befindet. Die Fondsgesellschaft hat für das Jahr 2008 nicht die versprochene Ausschüttung bezahlt.
Positive Rechtsprechungsentwicklung bei Medienfonds
In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Urteile, in denen es Anlegern in gleich gelagerten Fällen gelang, ihre Fondsbeteiligung vollständig rückabzuwickeln und den Schaden erstattet zu bekommen, der durch die Aberkennung der Steuervorteile entstand. Konkret können Anleger ihre Ansprüche richten gegen die DSL Bank, die den Fondsanteil teilweise finanzierte, und die beratende Bank, welche die Beteiligung vermittelte.
Ende 2009 droht Verjährung
Allerdings besteht für Schadensersatzansprüche mit Ablauf dieses Jahres die Gefahr der Verjährung. Jeder Anleger sollte deshalb bald die Rechtslage von einer auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen.
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