Sie sind hier: kapitalmarktrecht.de » Fälle » HCI Shipping Select 28
HCI Shipping Select 28: Schlechte Zeiten für die Anleger
08.09.2011 – Anleger des Dachfonds HCI Shipping Select 28 müssen derzeit um ihre Einlagen bangen. Kurzfristig fällig gestellte Darlehensforderungen, eine missglückte Platzierungsphase sowie teure Zusatzkredite könnten den Fonds in die Knie zwingen.
HCI Shipping Select 28
Bei der HCI Shipping Select 28 handelt es sich um einen Dachfonds, welcher in sechs verschiedene Schiffe investiert. Es handelt sich hierbei um die Hellespont Trustful, die Hellespont Commander, die Hellespont Crusader, die PAVIAN, die Beluga Facility und die Beluga Frequency. Diese wiederum werden in verschiedenen Märkten (Öl, Chemikalien, Massen- und Schwergut) eingesetzt.
Aufwendige Umstrukturierung
Das Emissionshaus HCI Capital AG sah für den Dachfonds HCI Shipping Select 28 ursprünglich ein Kommanditkapital von insgesamt € 69,4 Mio. vor. Tatsächlich konnten aber nur ca. € 39 Mio. eingeworben werden. Auch die seitens der HCI Capital AG eingeräumten Platzierungsgarantien konnten nicht eingehalten werden, nachdem das Emissionshaus aufgrund angeblich eigener finanzieller Engpässe in Schwierigkeiten geraten sein soll. Nur eine teure Zwischenfinanzierung sowie ebenfalls bankfinanzierte Reederbeteiligungen sollen das fehlende Kommanditkapital kompensiert haben.
Banken machen Druck
Nun hat die zur Commerzbank-Gruppe gehörende Deutsche Schiffsbank einen Teil ihres gewährten Darlehens zur Rückzahlung fällig gestellt. Mangels ausreichenden Eigenkapitals muss zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz nun die Hellespont Trust verkauft werden. Der Verkaufswert soll nicht einmal die Bankverbindlichkeiten decken können, weshalb das Kapital der Anleger bereits insoweit einen Totalverlust erleiden dürfte. Im Übrigen sollen Sanierungskonzepte angekündigt worden sein, nachdem 4 weitere Schiffe des HCI Shipping Select 28 in wirtschaftliche Schieflagen geraten sein sollen. Angesicht der hohen Fremdkapitalquote bleibt allerdings fraglich, ob sich der HCI Shipping Select 28 wirklich sanieren lässt.
Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen
Betroffene Anleger dürften nach Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich gute Aussichten auf eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen haben. Aus dem Verkaufsprospekt ist bereits ersichtlich, dass der Vertrieb deutlich über 15% an Provisionen erhalten haben dürfte. Bei einer solch hohen Quote haben Berater und Vermittler hierüber ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen. Erfahrungsgemäß kommt es zu keiner solchen Aufklärung. Der Vertrieb macht sich hierdurch schadensersatzpflichtig, was im Ergebnis zu einer Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen führen kann. Auch die geplatzten Garantien dürften einen Grund zur Rückabwicklung darstellen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Schönfleisch und Rechtsanwalt Berkemeier
Aktuelle Urteile
Anlegerprozesse: Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen! mehr
Lehman Brothers: Sparkasse nimmt Revision zurück, Anleger bekommen Geld mehr
BGH: Stärkung der Anlegerrechte im Rahmen der Kick-Back-Rechtsprechung mehr
BGH: Treuepflichten für Gesellschafter eines sanierungsbedürftigen Immobilienfonds mehr
BGH: Nochmalige Verschärfung der Haftung von Anlageberatern mehr
BGH: Beweislast der Bank bei Nichtaufklärung über Rückvergütungen mehr

