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HCI Holland Immobilienfonds in der Krise - Verjährung droht zum Jahresende!
06.10.2011 - Etliche Holland Immobilienfonds der HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft für Immobilien mbH befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Anleger laufen Gefahr, ihre Einlagen zu verlieren, wenn sich die Situation nicht grundlegend verbessert. In vielen Fällen verjähren etwaige Schadensersatzansprüche bereit zum Jahresende. Handeln Sie jetzt!
Reichlich Leerstand und geringe Mieteinnahmen
Die in der Leistungsbilanz 2010 der HCI Capital AG abgebildeten Ergebnisse der HCI Holland Immobilienfonds lassen keinen Zweifel an der jeweiligen Situation, welche durch teils erhebliche Leerstandsquoten und mitunter sinkende Mieteinnahmen geprägt ist. Wo Anschlussvermietungen erforderlich wurden, konnten nicht immer gleichbleibende Konditionen vereinbart werden. Kaum ein Fonds entwickelte sich prospektkonform, in fast allen Fällen gibt es mittlerweile keine Ausschüttungen mehr. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation sowie der drohenden nächsten Wirtschaftskrise darf mehr denn je bezweifelt werden, dass die Fonds die prospektierten Erwartungen noch erfüllen können.
Verluste für die Anleger
Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die betroffenen Anleger. Anders als die Banken, die mit jeweils rd. 50% des Fondsvolumens dabei sind, haben diese keine Sicherheiten für Ihre Einlagen. Bleiben die Fonds dauerhaft erfolglos, so treffen die eintretenden Verluste zu allererst die betroffenen Anleger. Manche der Fondsgesellschaften haben ihre Anleger daher auch schon zur Wiedereinlage erhaltener Ausschüttungen aufgefordert, um eine Insolvenz des Fonds zu vermeiden. Deutlichere Zeichen einer gravierenden Schieflage gibt es kaum.
Ansprüche umgehend prüfen lassen
In vielen Fällen wurden die Fonds bereits vor 2002 aufgelegt. In diesem Fällen droht den betroffenen Anlegern zum 31.12.2011 endgültig die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, mit denen der Eintritt eines Schadens noch verhindert werden kann. Die Betroffenen sollten schnellstmöglich prüfen lassen, ob im Einzelfall Schadensersatzansprüche gegeben sind, mit denen eine Rückabwicklung der Fondsbeteiligung gegenüber den beratenden Banken oder Anlageberatern geltend gemacht werden kann. Dabei kann sich eine Haftung der beratenden Bank bereits daraus ergeben, dass der Anleger vor der Vertragsunterzeichnung nicht über die Vergütungen der Bank für die Vermittlung der Beteiligung aufgeklärt worden ist. Den Anlegern kommt hierbei die sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugute, mit welcher die Haftung der Banken für Fehlberatung erheblich ausgeweitet wurde. Aber auch die sog. freien Anlageberater haften den Anlegern, wenn diese auf Nachfrage keine oder falsch Informationen über ihre Vergütungen erteilt haben. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich empfiehlt hierbei eine Prüfung durch versierte Rechtsanwälte.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier
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