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19. Mai 2012

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CFB-Fonds 153 (MS "MARILYN STAR"): Jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen!

30.08.2011 - Die Anleger der NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "MARILYN STAR" KG hatten infolge der Fehlentwicklung des CFB-Fonds 153 bislang eher keinen Grund zur Zufriedenheit. Nach Auffassung der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte können Betroffene jetzt aber Schadensersatzansprüche geltend machen.

NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "MARILYN STAR" KG (CFB-Fonds 153)

Am Anfang hörte sich alles noch richtig gut an. Bei der Werbung für die CFB-Schiffsfonds wurde z.B. betont, dass alle bisher von CFB initiierten Schiffsfonds überplanmäßige Ergebnisse aufweisen, die bis hin zu Sondertilgungen und -ausschüttungen führen. Davon kann mittlerweile aber nicht mehr die Rede sein.

Wirtschaftliche Fehlentwicklungen

Gute Nachrichten vermissen die Anleger des CFB-Fonds 153 jetzt schon seit längerer Zeit. Gegenwärtig müssen sie sich vielmehr mit Wertverlusten und reduzierten Ausschüttungen der NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "MARILYN STAR" KG beschäftigen. Ein Zustand, der viele Kapitalanleger auf den Plan gerufen hat, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gute Erfolgsaussichten für Schadensersatzansprüche

Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bestehen hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Kapitalanleger gute Erfolgsaussichten. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Schadensersatzansprüche können sowohl auf Prospekt- als auch auf Beratungsfehler gestützt werden, außerdem kommt vorliegend die aktuelle Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) den Fondsbeteiligten zugute.“ Anleger der NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "MARILYN STAR" KG (CFB-Fonds 153) sollten sich deshalb möglichst bald mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Verbindung setzen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel