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BAC: Life Trust Fonds in finanzieller Schieflage
01.03.2011 - Die Berlin Atlantic Capital (BAC) und ihre Anleger fürchten den Totalverlust des Life Trust Asset Pools (LTAP). Das US-amerikanische Insolvenzgericht ebnet der finanzierenden US-Bank Wells Fargo den Weg und ermöglicht ihr den freien Zugriff auf die vermögenswerten Lebensversicherungen.
Die BAC und ihre Geschäftsbereiche
Die Berlin Atlantic Capital entwickelt und vermarktet Anlageprodukte und steuert die Investments. Die Wurzeln der BAC liegen in der Medienfinanzierung. In den letzten Jahren wurde das Angebot der Anlageprodukte zunehmend ausgebaut. Zum heutigen Geschäftsbereich der BAC gehören auch Investments in den Bereichen US-Policen, Infrastruktur und Private Equity.
Der Zweitmarkt US-amerikanischer Lebensversicherungen
Viele der abgeschlossenen US-amerikanischen Lebensversichrungen wurden in den letzten Jahren als vermögenswerte Rechte verkauft. Der Zweitmarkt auf diesem Gebiet entwickelte sich entsprechend stark. Gerade vor diesem Hintergrund platzierte die BAC mehrere geschlossene Policen-Fonds (Life Trust Reihe). Mit dem akquirierten Kapital wurden auf dem Zweitmarkt US-Versicherungspolicen gekauft. Seit 2008 werden die erworbenen Lebensversicherungen der Life Trust Reihe im sog. „Life Trust Asset Pool (LTAP)“ gebündelt. Es war geplant, dieses Portfolio im Frühjahr 2011 auf dem Kapitalmarkt gewinnerbringend zu veräußern.
Die finanzierende US-Bank Wells Fargo
Zwecks Umsetzung dieses Plans nahm der LTAP im Jahre 2008 einen Kredit bei der US-Bank Wachovia in Höhe von $ 225 Mio. auf. Kurze Zeit später wurde die Wachovia von der US-Bank Wells Fargo übernommen. Bereits 2009 signalisierte Wells Fargo, dass sie sich aus dem Kreditgeschäft im Bereich des Zweitmarkts für Lebensversicherungen zurückziehen wolle. Verhandlungen, den Kredit der Wells Fargo mit einer Anleihe zu bedienen, blieben letztlich erfolglos. Stattdessen forderte die finanzierende Bank den Kredit zurück und drohte die Verwertung der US-Policen der Life Trust Reihe, die seit 2008 als Sicherheit für das Darlehen dienten, an.
Der LTAP beantragt das Gläubigerschutzverfahren nach Chapter 11
Um das Vermögen des LTAP und somit auch das der Anleger zu schützen, wurde vor dem zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Gläubigerschutz nach US-amerikanischem Recht (Chapter 11) gestellt. Hierbei handelt es sich um ein beaufsichtigtes Insolvenzverfahren, das der US-Bank Wells Fargo die Durchsetzung ihrer Forderungen zeitweise zumindest zeitweise untersagen sollte.
Das US-amerikanische Insolvenzgericht erteilt den Anlegern eine Absage
Das Verfahren nach Chapter 11 bedarf allerdings der Zulassung eines US-amerikanischen Insolvenzgerichts im Rahmen einer Anhörung. Da die gerichtliche Anhörung auf den 10.02.2011 terminiert wurde und die Wells Fargo erneut Verhandlungsbereitschaft zeigte, stellte das Gericht seine Entscheidung über den Antrag auf Gläubigerschutz zunächst zurück. In den anschließenden Verhandlungen mit der Wells Fargo entpuppten sich dann deren Vorstellungen aus Sicht des Fondsmanagements als gänzlich inakzeptabel. Gefordert wurde u.a. ein freier Zugriff auf den Policen-Pool (LTAP). Die BAC fürchtete hierbei um das Vermögen ihrer Anleger und sah keinen Grund, mit der finanzierenden Bank weiter zu verhandeln. Doch damit nicht genug. Zum Schrecken aller Anleger entschied auch das Insolvenzgericht nach den gescheiterten Verhandlungen mit der Wells Fargo, den Antrag auf Gläubigerschutz abzulehnen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Hauptargument, dass der Marktwert des Portfolios zu gering sei, um die finanziellen Interessen der Wells Fargo angemessen zu schützen.
Drohender Totalverlust
Der Wells Fargo wurde damit der freie Zugriff auf die werthaltigen Policen ermöglicht. Durch die Hiobsbotschaft des Gerichts haben die Anleger der verschiedenen BAC Life Trust Fonds nun den Totalverlust ihrer investierten Gelder zu befürchten. Denn mit einer Verwertung durch die Wells Fargo könnte das Vermögen des LTAP gänzlich abgezogen werden.
Konsequenzen für die Anleger
Die Finanzierungsstrategien der BAC stehen jetzt auf dem Prüfstand. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern der BAC Life Trust Fonds dazu, mögliche Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Initiatoren von einer auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel
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