Sie sind hier: kapitalmarktrecht.de » 

19. Mai 2012

DAV
Mitglied im Anwaltverein

Arbeitsgemeinschafts Bank- und Kapitalmarktrecht
AG Bank- und Kapitalmarktrecht

Lehman Brothers: Sparkasse nimmt Revision zurück, Anleger bekommen Geld

08.04.2011: Die Frankfurter Sparkasse nahm zwei Revisionen kurz vor der Verhandlung vor dem BGH zurück. Dadurch werden die Urteile des OLG Frankfurt rechtskräftig, welches das Geldinstitut in zwei Fällen zu Schadensersatz wegen falscher Beratung verurteilte.

Am Donnerstag dieser Woche verkündete der Sprecher der Sparkasse Frankfurt am Main, dass das Geldinstitut seine Revision gegen die Urteile des OLG Frankfurt zurücknimmt. Die erste geplante Verhandlung am BGH (Az. XI ZR 85/10) sollte am 12.04.11 stattfinden. Dazu wird es nun nicht mehr kommen.

Sparkassen vermittelten Lehman Brothers Zertifikate

Die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) vermittelte an zwei Geschädigte Zertifikate der ehemaligen US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Inc., die in der Folge der Wirtschaftskriese im September 2008 Insolvenz anmeldete. Zertifikate der Lehman Brothers Inc., die häufig von Sparkassen in der BRD vermittelt worden, verloren daraufhin schlagartig ihren Wert. Die Anleger versuchten daher ihren Schaden durch Klagen oder Vergleiche auszugleichen.

Die vermittelnde Frankfurter Sparkasse wurde im vorliegenden Fall vom OLG Frankfurt zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung verurteilt.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Rücknahme der Revisionen werden die Urteile des OLG rechtskräftig. Die Bank muss demnach Schadensersatz leisten. Das Verhalten der Fraspa könnte Signalwirkung für die momentan 125 Klagen besitzen, die an verschiedenen deutschen Gerichten anhängig sind.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel