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Besserer Anlegerschutz im sog. "Grauen Kapitalmarkt"
25.02.2011 - Diskussionsentwurf im Bereich des „Grauen Kapitalmarkts“ soll Anlegerschutz verbessern. Der Gesetzentwurf setzt sowohl auf Produkt- als auch auf Vertriebsebene an.
Am 16.02.2011 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. Anlageprodukte des sog. „Grauen Kapitalmarkts“ sollen demnach als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) qualifiziert werden. Folge dieser Qualifikation wäre eine verbesserte Beaufsichtigung derartiger Kapitalanlagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), da deren Vertrieb durch Banken und Sparkassen unmittelbar anlegerschützenden Gesetzesregelungen unterfallen würde.
Für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen sollen in Zukunft wesentlich strengere Regeln gelten. Interessierte können den Text des Diskussionsentwurfs für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts auf der Homepage des BMF abrufen.
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