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Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
11.02.2011 - Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz hat seinen Namen nicht verdient. Lücken im Anlegerschutz bleiben nach wie vor bestehen.
Finanzkrise
Vielen ist die letzte Finanzkrise ab 2007 noch in guter Erinnerung. Zahlreiche Anleger haben weltweit infolge der Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Inc. Geld verloren. Auch in Deutschland erlitten viele Anleger erhebliche Verluste, durch Investitionen in Lehman-Zertifikate, Immobilienfonds und Medienfonds, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Seit dieser Krise ist die Verbesserung des Anlegerschutzes immer wieder von verschiedenen Seiten angemahnt worden. Die Bundesregierung hat hierauf mit dem Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes reagiert, der zurzeit im Bundestag abschließend beraten wird. Bei näherer Betrachtung des Gesetzes sind aber nur geringfügige Verbesserungen des Anlegerschutzes festzustellen.
Grauer Kapitalmarkt
Die regulatorischen Defizite am sog. „Grauen Kapitalmarkt“ sind hierbei am auffälligsten. „Diese Nachteile gehen eindeutig zu Lasten der Privatanleger“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann in diesem Marktsegment so gut wie keinen Anlegerschutz gewährleisten. Dies führt zu finanziellen Schäden, die für die gesamte Volkswirtschaft relevant sind.“
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